Haben Sie für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Notfalls vorgesorgt? Nach dem deutschen Recht vertreten Ihre Angehörigen Sie in diesem Fall nicht automatisch. Erforderlich ist Ihr aktives Handeln!
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Erbrecht / Betreuungsrecht – Das sollten Sie wissen!
Haben Sie für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Notfalls vorgesorgt? Nach dem deutschen Recht vertreten Ihre Angehörigen Sie in diesem Fall nicht automatisch. Erforderlich ist Ihr aktives Handeln!