patientenverfügung

Erbrecht / Betreuungsrecht – Das sollten Sie wissen!

Haben Sie für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Notfalls vorgesorgt?

Nach dem deutschen Recht vertreten Ihre Angehörigen Sie in diesem Fall nicht automatisch. Erforderlich ist Ihr aktives Handeln! Bestimmen Sie selbst rechtzeitig wer Ihre Interessen im Ernstfall vertreten soll.
Andernfalls droht eventuell die Bestellung eines vom Gericht bestimmten fremden Betreuers.

Hier hilft anwaltlicher Rat bei der gemeinsamen Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.

Eine Patientenverfügung enthält Ihre konkreten Vorgaben und Wünsche zur medizinischen Versorgung für den Fall, dass Sie selbst aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Entscheidungen selber zu treffen.

Eine Vorsorgevollmacht enthält den von Ihnen als Vertrauensperson bestimmten Bevollmächtigten, der Ihre sämtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Hierbei kann es sich um Ihren Ehepartner, die Kinder oder andere Familienangehörige handeln.

Wichtig ist, dass die vorsorgenden Verfügungen und Vollmachten maßgeschneidert, in der richtigen Form und individuell nach Ihren Vorstellungen gestaltet sind; verlassen Sie sich daher keinesfalls auf vorformulierte Formulare.

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