Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2025

Düsseldorfer Tabelle steigt 2025 nur ein wenig

 2025 stagnieren die Bedarfssätze nahezu

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab Januar 2025 bis zum 6. Geburtstag EUR 482,00 statt wie bisher EUR 480,00, vom 6. bis zum 12. Geburtstag EUR 554,00 statt bisher EUR 551,00 und vom 12. bis zum 18. Geburtstag EUR 649,00 statt bisher EUR 645,00 monatlich.

Für volljährige Kinder sind mindestens EUR 693,00 statt bisher EUR 689,00 zu zahlen.

Deutlich mehr für studierende Kinder

Einen deutlichen Sprung macht der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Er steigt von EUR 930,00 auf EUR 990,00, war im Vorjahr jedoch unverändert geblieben als die Bedarfssätze für die jüngeren Kinder deutlich gestiegen waren.

Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen selbst bleiben 2025 unverändert. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei EUR 2.100,00 Netto im Monat, die 15. Einkommensgruppe bei EUR 11.200,00.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt unverändert

Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Selbstbehalt belassen wird, bleibt ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile EUR 1.200,00 und für Erwerbstätige EUR 1.450,00. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet- für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig.

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