So viel Unterhalt muss 2024 gezahlt werden:
Ab Januar 2024 müssen getrenntlebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt bezahlen.
Der Mindestunterhalt für Minderjährige erhöht sich damit erneut.
Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze der minderjährigen und volljährigen Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
Es verbleibt bei 15 Einkommensgruppen.
Die Einkommensgruppen sind jeweils um EUR 200,00 angehoben worden, beim Mindestunterhalt von EUR 1.900,00 auf EUR 2.100,00 in der 1. Einkommensgruppe.
In der Einkommensgruppe bis EUR 2.100,00 steigt der Mindestunterhalt wie folgt:
Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0-5 Jahre, steigt von EUR 437,00 auf EUR 480,00, in der zweiten Altersstufe, 6-11- Jahre, von EUR 502 auf EUR 551,00,
in der dritten Altersstufe, 12-17 Jahre, von EUR 588 auf EUR 645,00,
und für volljährige Kinder von EUR 628,00 auf EUR 689,00.
Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an.
Das ist eine Steigerung von fast 10 Prozent.
Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, Selbstbehalt, steigt ebenfalls von EUR 1.370,00 auf EUR 1.450,00 für Erwerbstätige und von EUR 1.120,00 auf EUR 1.200,00 für Nichterwerbstätige.
Das Kindergeld bleibt einheitlich in Höhe von EUR 250,00 je Kind und wird bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen in voller Höhe vom Tabellengehalt angezogen.