Düsseldorfer Tabelle steigt 2025 nur ein wenig.
2025 stagnieren die Bedarfssätze nahezu.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab Januar 2025 bis zum 6. Geburtstag EUR 482,00 statt wie bisher EUR 480,00, vom 6. bis zum 12. Geburtstag EUR 554,00 statt bisher EUR 551,00 und vom 12. bis zum 18. Geburtstag EUR 649,00 statt bisher EUR 645,00 monatlich.
Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2024
Ab 01.01.2024:
So viel Unterhalt muss 2024 gezahlt werden:
Ab Januar 2024 müssen getrenntlebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt bezahlen.
Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2023
Ab 01.01.2023:
– höherer Kindesunterhalt
– höherer Selbstbehalt sowie
– höheres Kindergeld!
Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2022
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt nur minimal in 2022!
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Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2021
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt 2021!
Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2020
Ab 01. Januar 2020 gibt es mehr Geld vor allem für minderjährige Trennungskinder.
Für volljährige Kinder steigen die Sätze dagegen nur gering.
Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2019
Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2017
Ab 01.01.2017 steigen die Kindesunterhaltsbeträge erneut.
Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2016
Ab 01.01.2016 steigen die Kindesunterhaltsbeträge erneut.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015
Die Unterhaltssätze für die Kinder werden ab August 2015 angehoben.
Elterliche Sorge – nicht verheiratete Väter
Die gemeinsame elterliche Sorge ist jetzt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Regelfall.
Erbrecht / Betreuungsrecht – Das sollten Sie wissen!
Haben Sie für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Notfalls vorgesorgt? Nach dem deutschen Recht vertreten Ihre Angehörigen Sie in diesem Fall nicht automatisch. Erforderlich ist Ihr aktives Handeln!
Düsseldorfer Tabelle
Es gibt keine neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2014. Die Düsseldorfer Tabelle 2013 gilt daher zunächst weiter.