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Ab 01. Januar 2020 gibt es mehr Geld vor allem für minderjährige Trennungskinder.
Für volljährige Kinder steigen die Sätze dagegen nur gering.
Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden angehoben. So beträgt ab 01.01.2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe € 354,00 statt bisher € 348,00; für Kinder der zweiten Altersstufe € 406,00 statt…
Die gemeinsame elterliche Sorge ist jetzt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Regelfall.
Haben Sie für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Notfalls vorgesorgt? Nach dem deutschen Recht vertreten Ihre Angehörigen Sie in diesem Fall nicht automatisch. Erforderlich ist Ihr aktives Handeln!
Umsetzung: LeineGlück, Internetagentur für Online-Marketing