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Ab 01. Januar 2020 gibt es mehr Geld vor allem für minderjährige Trennungskinder.
Für volljährige Kinder steigen die Sätze dagegen nur gering.
Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden angehoben. So beträgt ab 01.01.2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe € 354,00 statt bisher € 348,00; für Kinder der zweiten Altersstufe € 406,00 statt…
Die gemeinsame elterliche Sorge ist jetzt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Regelfall.
Umsetzung: LeineGlück, Internetagentur für Online-Marketing