Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019:
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden angehoben.
So beträgt ab 01.01.2019 der monatliche Mindestunterhalt
für Kinder der ersten Altersstufe € 354,00 statt bisher € 348,00;
für Kinder der zweiten Altersstufe € 406,00 statt bisher € 399,00;
für Kinder der dritten Altersstufe € 476,00 statt bisher € 467,00.
Die Bedarfssätze für volljährige Kinder bleiben hingegen unverändert.
Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen.
Ab 01.07.2019 soll das Kindergeld angehoben werden, und zwar
für das erste und zweite Kind von derzeit € 194,00 auf € 204,00;
für das dritte Kind von derzeit € 200,00 auf € 210,00;
ab dem vierten Kind von derzeit € 225,00 auf € 235,00.