Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden angehoben. So beträgt ab 01.01.2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe € 354,00 statt bisher € 348,00; für Kinder der zweiten Altersstufe € 406,00 statt…
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Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2019
Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden angehoben. So beträgt ab 01.01.2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe € 354,00 statt bisher € 348,00; für Kinder der zweiten Altersstufe € 406,00 statt…
Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2018
Hier steht eine Zusammenfassung
Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2017
Ab 01.01.2017 steigen die Kindesunterhaltsbeträge erneut.
Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2016
Ab 01.01.2016 steigen die Kindesunterhaltsbeträge erneut.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015
Die Unterhaltssätze für die Kinder werden ab August 2015 angehoben.
Elterliche Sorge – nicht verheiratete Väter
Die gemeinsame elterliche Sorge ist jetzt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Regelfall.
Düsseldorfer Tabelle
Es gibt keine neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2014. Die Düsseldorfer Tabelle 2013 gilt daher zunächst weiter.