Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2022

Unterhalt für Trennungskinder: So viel muss 2022 gezahlt werden.

Der Unterhalt für Kinder steigt 2022 leicht.

Auch 2022 steigt der Unterhalt wieder, Trennungskindern steht laut der neuen Düsseldorfer Tabelle im neuen Jahr etwas mehr Geld zu. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen lediglich unter einem Prozent.

Der Mindestunterhalt beträgt demnach ab dem 1. Januar 2022:

  • für Kinder von einem bis fünf Jahren EUR 396,00 pro Monat, ein Plus von EUR 3,00;
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren sind es EUR 455,00, damit EUR 4,00 mehr;
  • für Kinder von zwölf bis siebzehn Jahren sind es EUR 533,00, somit EUR 5,00 mehr;
  • für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz auf EUR 569,00, somit um EUR 5,00.

Die vorstehenden Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu EUR 1.900,00.

 

Auch für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent.

Auf den Unterhaltsbedarf muss das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte.

Das Kindergeld bleibt unverändert, aktuell für das erste und zweite Kind bei je EUR 219,00, für das dritte bei EUR 225,00 und für jedes weitere Kind bei EUR 250,00.

 

Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils bleibt unverändert, d.h. gegenüber minderjährigen Kindern liegt der Betrag bei mindestens EUR 960,00 und Erwerbstätigen stehen mindestens EUR 1.160,00 zu.

Die ersten zehn Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle für Einkommen bis zu EUR 5.500,00 bleiben gegenüber 2021 unverändert. Dafür wurde die Düsseldorfer Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen aufgestockt bis zu einem bereinigten Einkommen von EUR 11.000,00.

 

 

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