Die Düsseldorfer Tabelle für 2018-was gilt ab 2018 beim Unterhalt?
Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01. Januar 2018 aktualisiert. Ab dann gelten ein erhöhter Mindestunterhalt für minderjährige Kinder sowie erhöhte Einkommensgruppen.
Die gesetzliche Erhöhung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder zieht eine Anpassung der Bedarfssätze der übrigen Einkommensgruppen nach sich.
Die Sätze für volljährige Kinder bleiben 2018 unverändert.
Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Konkret bedeutet das: Die Düsseldorfer Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis zu EUR 1.900,00“ statt bisher „bis EUR 1.500,00“ und endet „bei EUR 5.500,00“ statt bisher „bei EUR 5.100,00“.
Fest steht jedenfalls, dass mit dieser Neuerung eine leichte Entlastung für Unterhaltszahler möglich ist.
Gleichzeitig wird das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind auf EUR 194,00 erhöht, für ein drittes Kind auf EUR 200,00 und für eine viertes und jedes weitere Kind auf EUR 225,00. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen.