Neue Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2017

Düsseldorfer Tabelle 2017 – Die neuen Sätze für den Kindesunterhalt:

Alle Jahre wieder gibt es inzwischen zum 1. Januar eines jeden Jahres eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Gleichzeitig wird das Kindergeld auf EUR 192,00 (für das 1. und 2. Kind), auf EUR 198,00 (für das 3. Kind) und EUR 223,00 (für das 4. Kind) angehoben.

Sie sehen: Durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2017 erhöht sich der Kindesunterhalt nicht unbeträchtlich. In vielen Fällen empfiehlt es sich daher, den Unterhalt für alle Berechtigten generell neu zu berechnen.

Mein Rat: Nehmen Sie die Hilfe einer versierten Fachperson in Anspruch, damit die Ansprüche richtig und gerecht berechnet werden.

Meine Kanzlei steht Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

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