Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2021

Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2021:

Wie in den letzten Jahren erscheint auch in diesem Jahr pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle.
Es ist erneut zu einer weiteren Erhöhung der Bedarfssätze gekommen.

Minderjährige Kinder

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 01.01.2021 wie folgt:

1. Altersstufe
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten EUR 393,00 statt EUR 369,00 monatlich.

2. Altersstufe
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten EUR 451,00 statt 424,00 monatlich.

3. Altersstufe
Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erhalten EUR 528,00 statt EUR 497,00 monatlich.

Die Bedarfssätze der 2. -10. Einkommensgruppe sind entsprechend erhöht worden.

Volljährige Kinder

Die Bedarfssätze für volljährige Kinder, die im Haushalt eines Elternteils leben, steigen zum 01.01.2021 ebenso. Sie betragen 125 % des Bedarfes der 2. Altersstufe.
In der 1. Einkommensgruppe erhalten diese Kinder EUR 564,00 statt EUR 530,00 monatlich.

Kindergeld

Bei minderjährigen Kindern ist das Kindergeld zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen.
Ab dem 01.01.2021 steigt das Kindergeld wie folgt:

  • EUR 219,00 für ein 1. und 2. Kind
  • EUR 225,00 für ein 3. Kind
  • EUR 250,00 ab dem 4. Kind


Unveränderte Beträge

Sowohl die Beträge der Einkommensgruppen als auch die Selbstbehalte bleiben in 2021 gegenüber 2020 gleich.
Für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern leben, ändert sich ebenfalls nichts. Es bleibt bei EUR 860,00 (einschließlich EUR 375,00 Warmmiete).

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