Erneute Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016:
Ab 01.01.2016 steigen die Kindesunterhaltsbeträge erneut.
Gleichzeitig wird das Kindergeld auf EUR 190,00 (für das 1. und 2. Kind), auf EUR 196,00 (für das 3. Kind) und EUR 221,00 (für das 4. Kind) angehoben.
Ab Januar 2016 müssen Unterhaltspflichtige mehr für ihre Kinder zahlen, denn es gibt zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate eine neue Düsseldorfer Tabelle. Diese regelt die Höhe des Kindesunterhaltes. Ausschlaggebend ist dabei das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.