Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2020

Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2020:

Ab 01. Januar 2020 gibt es mehr Geld vor allem für minderjährige Trennungskinder.

 

Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.

So beträgt ab 01.01.2020 der monatliche Mindestunterhalt

  • für Kinder der ersten Altersstufe EUR 369,00 statt bislang EUR 354,00

ein Plus von EUR 15,00;

  • für Kinder der zweiten Altersstufe EUR 424,00 statt bislang EUR 406,00

ein Plus von EUR 18,00;

  • für Kinder der dritten Altersstufe EUR 497,00 statt bislang EUR 476,00

ein Plus von EUR 21,00.

 

Für volljährige Kinder steigen die Sätze dagegen nur gering:

Von EUR 527,00 auf EUR 530,00 in der niedrigsten Einkommensgruppe.

 

Der Bedarfssatz von Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt dagegen deutlich von EUR 735,00 auf EUR 860,00.

 

Eine weitere Änderung gegenüber dem Vorjahr gibt es beim notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners:

Nachdem der Selbstbehalt 5 Jahre lang überhaupt nicht angepasst worden ist, gibt es nun eine leichte Erhöhung von EUR 1.080,00 auf EUR 1.160,00 ausgehend von einer Warmmiete von EUR 430,00.

 

 

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