Die Unterhaltssätze für die Kinder werden ab August 2015 angehoben:
Nachdem das OLG Düsseldorf bei den letzten Ausgaben der Düsseldorfer Tabelle nur die Selbstbehalte für die Unterhaltspflichtigen angehoben hatte, sind nun mal wieder die Unterhaltsberechtigten dran.
Mit der ab 01.08.2015 geltenden neuen Düsseldorfer Tabelle werden die Unterhaltssätze für Kinder um durchschnittlich 3 Prozent angehoben.
Aufgrund der Übergangsvorschriften bleibt es bis zum Ende des Jahres 2015 bei der Anrechnung des anteiligen Kindergeldes in der bisherigen Höhe.
Es ist zu erwarten, dass sich ab 01.01.2016 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle erneut ändern werden.